AGB 
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Kreis Lippe - Eigenbetrieb Schulen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jugend- u. Gästehäuser
Norderney und Langeoog
  

1. Allgemeines
Der Kreis Lippe - Eigenbetrieb Schulen - bietet jährlich vom 1. Februar bis 30. November Schulen, Kindergärten, Vereinen, Weiterbildungseinrichtungen, Familien sowie sonstigen Einrichtungen die Möglichkeit eines Aufenthaltes in den Jugend- u. Gästehäusern auf Norderney und Langeoog. Desweiteren wird die Unterkunft auf Norderney in einer Ferienwohnung angeboten.

Das Jugend- u. Gästehaus Norderney kann ca. 260 Personen in 5 Gebäuden und das Jugend- u. Gästehaus auf Langeoog kann ca. 85 Personen aufnehmen.
Wir bemühen uns, Ihre Klasse / Gruppe gemeinsam auf einer Etage unterzubringen. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn dies nicht immer gelingt.

Die Kundenbeziehungen beruhen auf den nachfolgenden Geschäftsbedingungen und sind für beide Seiten verbindlich. Abweichungen bedürfen zu ihrer Anwendung der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Buchungsvertrages und dieser Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern und Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Detmold.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Anmeldungen sind schriftlich zu richten an:

Jugend- u. Gästehäuser
c/o Eigenbetrieb Schulen des Kreises Lippe
Felix- Fechenbach- Str.5
32756 Detmold

Schulen, Kindergärten, Vereine und sonstige Gruppen benennen eine verantwortliche Person als Ansprechpartner für die Vorbereitung und Abwicklung der Aufenthaltes.

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Kreis Lippe den Abschluss eines Buchungsvertrages verbindlich an. Wenn der gewünschte Termin frei ist, bekommt er umgehend eine verbindliche Belegungsbestätigung (Belegungsvertrag).

Der Abschluss ist verbindlich zustande gekommen, wenn der Belegungsvertrag schriftlich innerhalb des dort genannten Zeitraumes schriftlich bestätigt wird.

3. Nutzungsentgelt, Anzahlung
Grundlage für die Berechnung der Gesamtkosten sind die im Belegungsvertrag angegebenen Entgelte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die jeweils angegebenen Tagesentgelte sind verbindlich.

Im Belegungsvertrag nicht aufgeführte zusätzliche Leistungen (Bustransfer, Fähre, Inselbus auf Norderney, Koffertransport; Kurtaxe pp.) werden bei Inanspruchnahme gesondert berechnet.

Mit Erhalt des Belegungsvertrages ist eine Anzahlung zu entrichten, die sich wie folgt berechnet:

Lippische und auswärtige Schulen sowie Gruppen, Vereine und Einzelreisende zahlen bei Abschluss der Buchung, spätestens jedoch 6 Monate vor Reiseantritt eine Anzahlung von 20 % der Gesamtkosten. Der Restbetrag ist 2 Wochen vor Reisebeginn zu entrichten. Bei abweichender Teilnehmerzahl sowie bei nicht oder zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach der Reise eine Abrechnung über die Nachzahlung bzw. Erstattung von Überzahlungen. In allen Fällen gilt, dass bei Überschreitung des Zahlungszieles Verzug eintritt, ohne das es einer Mahnung bedarf.

4. Rücktritt des Teilnehmers, Ausfallgebühren 
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Eigenbetrieb.

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, oder tritt er ohne vom Vertrag zurückzutreten die Reise nicht an, macht der Kreis Lippe einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend.

Bei Rücktritt vom Belegungsvertrag gilt folgende Regelung:

Nach Zustandekommen des Vertrages bis 6 Monate vor Beginn der Maßnahme wird eine Ausfallgebühr von 30 % des Tagessatzes pro Tag und Teilnehmer fällig.
Innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der Maßnahme wird eine Ausfallgebühr von 40 % des Tagessatzes pro Tag und Teilnehmer fällig.
Innerhalb von 4 Monaten vor Beginn der Maßnahme wird eine Ausfallgebühr von 60 % des Tagessatzes pro Tag und Teilnehmer fällig.
Innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Maßnahme wird der jeweilige Tagessatz pro Tag und Teilnehmer fällig.

Nehmen weniger als die im Belegungsvertrag angegebenen Personen an der fahrt teil, so behält sich der Kreis Lippe die Forderung einer Ausgleichszahlung
i. H. von 13,50 € pro Person und Tag vor.

Ausfallgebühren fallen nicht an, wenn Schulen nachweisen, dass Schüler/-innen vor Antritt der Fahrt erkrankt sind, nicht versetzt wurden oder verzogen sind

5. Rücktritt durch den Kreis Lippe
Der Kreis Lippe ist verpflichtet, einen vereinbarten Aufenthalt zu den im Belegungsvertrag genannten Bedingungen anzubieten und zu gewährleisten.

Der Kreis Lippe ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

Der Kunde bzw. Einzelpersonen die Durchführung der Reise trotz mehrmaliger Ermahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuell anfallende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
durch höhere Gewalt oder sonstige nicht zu vertretende Umstände wie z. B. Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien eine wesentliche Beeinträchtigung des Aufenthaltes gegeben ist oder der Aufenthalt nicht durchgeführt werden kann.

6. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen der Leistungen muss sich der Kreis Lippe vorbehalten, soweit dies aus technischen, politischen oder witterungsbedingten Gründen, infolge unvorhersehbarer Umstände, höherer Gewalt oder im Interesse eines reibungslosen Verlaufs des Aufenthaltes erforderlich ist.

Der Kreis Lippe verpflichtet sich, den Vertragspartner von nicht unerheblichen Leistungsänderungen unverzüglich zu unterrichten. Sollten sich aus wichtigen und/oder aus unvorhersehbaren Gründen Preisänderungen ergeben, so behält sich der Kreis Lippe vor, die mit der Buchung bestätigten Preise zu ändern, sofern der Reisebeginn mehr als 6 Monate nach Vertragsabschluss liegt. Sollte die Preiserhöhung 5% des Reisepreises übersteigen, ist der Kunde berechtigt, kostenlos innerhalb von 7 Tagen vom Buchungsvertrag zurückzutreten. Preiserhöhungen sind bis zu 3 Wochen vor Antritt der Reise möglich. Der Rücktritt muss nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung schriftlich erklärt werden.

7. Haftung und Versicherung

Für den Diebstahl, Verlust und die Beschädigung von eingebrachten Sachen (Kleidung, Wäsche und andere persönliche Gegenstände) wird nicht gehaftet. Die Besucherinnen und Besucher der Freizeitheime sind gegen Unfall versichert.

Der Kreis Lippe haftet als Leistungserbringer für

die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen,
die ordnungsgemäße Erbringung eventueller vertraglich vereinbarter Zusatzleistungen.

8. Datenschutz
Der vertraglichen Beziehungen werden unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

Zum Zwecke der Durchführung des Buchungsauftrages werden personenbezogene Daten des Buchenden erhoben und gespeichert. Der Buchende stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte für andere Zwecke erfolgt nicht

9. Zahlungen
Für Zahlungen sind folgende Bankverbindungen zu verwenden:

Sparkasse Detmold BLZ 476 501 30

Aufenthalte auf Norderney
Konto:787 66

Aufenthalte auf Langeoog
Konto: 460 491 44